Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, mit dem zwei oder mehr Personen eine offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft gründen. Der Vertrag definiert die Gesellschafter, Gesellschaftsanteile, Gewinnverteilung und Entscheidungsprinzipien. Ein Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument von Personengesellschaften. Der Vertrag muss im Handelsregister eingetragen werden und kann durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafter geändert werden.
Gesellschaftsvertrag
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