Mietvertrag richtig kündigen: Vorlage und Fristen

Mietvertrag richtig kündigen: Vorlage und Fristen

Die Kündigung eines Mietvertrags ist für viele Menschen ein nervenaufreibender Moment. Ob Sie in eine neue Stadt ziehen, eine größere Wohnung brauchen oder einfach einen Tapetenwechsel wünschen – die korrekte Kündigung ist entscheidend, um späteren Ärger und finanzielle Nachteile zu vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie genau, wie Sie Ihren Mietvertrag rechtssicher kündigen, welche Fristen gelten und welche Formulierungen Sie verwenden sollten.

Warum ist die richtige Kündigung so wichtig?

Eine fehlerhafte Kündigung kann teuer werden. Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten oder die Form nicht beachten, verlängert sich Ihr Mietvertrag automatisch – und Sie zahlen weiter Miete für eine Wohnung, die Sie vielleicht gar nicht mehr nutzen. Ich habe selbst einmal den Fehler gemacht, eine Kündigung per E-Mail zu verschicken. Das Problem: Mein Vermieter erkannte die Kündigung nicht an, weil keine Unterschrift vorlag. Das kostete mich drei zusätzliche Monate Miete, obwohl ich längst ausgezogen war.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Mieter

Als Mieter haben Sie in Deutschland grundsätzlich das Recht, Ihren Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Diese Frist gilt zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet: Wenn Sie zum 31. August ausziehen möchten, muss Ihre Kündigung spätestens am 31. Mai beim Vermieter eingehen.

Wichtig zu wissen: Die Kündigungsfrist beginnt erst am ersten Tag des Monats, der auf den Zugang der Kündigung folgt. Geht Ihre Kündigung also am 15. Juni beim Vermieter ein, beginnt die Frist erst am 1. Juli – und Sie können frühestens zum 30. September ausziehen.

Bei möblierten Wohnungen oder Zimmern in Wohngemeinschaften gelten manchmal kürzere Fristen. Prüfen Sie daher immer auch Ihren individuellen Mietvertrag.

Schriftform ist Pflicht – keine Ausnahmen

Eine Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet: Sie brauchen Papier und eine eigenhändige Unterschrift. E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder Faxe sind nicht ausreichend. Auch eine PDF-Datei mit eingescannter Unterschrift erfüllt die Anforderungen nicht.

Falls mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen auch alle Mieter die Kündigung unterschreiben. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern reicht es nicht, wenn nur einer kündigt – beide müssen ihre Unterschrift leisten.

So sollte Ihr Kündigungsschreiben aussehen

Ein rechtssicheres Kündigungsschreiben enthält folgende Elemente:

Ihre vollständige Adresse und die Adresse des Vermieters: Beginnen Sie mit Ihren Kontaktdaten oben links, gefolgt von der Adresse des Vermieters.

Datum: Geben Sie das aktuelle Datum an.

Betreff: Formulieren Sie klar, zum Beispiel “Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung in der Musterstraße 12, 10115 Berlin”.

Kündigungserklärung: Erklären Sie eindeutig, dass Sie den Mietvertrag kündigen. Nennen Sie das konkrete Datum, zu dem Sie ausziehen möchten.

Bitte um Bestätigung: Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Unterschrift: Unterschreiben Sie handschriftlich.

Hier ein konkretes Beispiel: “Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung in der Musterstraße 12, 10115 Berlin, fristgerecht zum 31. Dezember 2025. Ich bitte um schriftliche Bestätigung dieser Kündigung sowie um Terminvorschläge für die Wohnungsübergabe.”

Zustellung der Kündigung – so machen Sie es richtig

Die sicherste Methode ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis, dass und wann die Kündigung beim Vermieter angekommen ist. Alternativ können Sie die Kündigung persönlich übergeben und sich den Empfang quittieren lassen.

Werfen Sie das Kündigungsschreiben niemals einfach in den Briefkasten des Vermieters, ohne einen Zeugen dabeizuhaben. Im Streitfall können Sie sonst nicht beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.

Häufige Fehler bei der Kündigung vermeiden

Mythos: “Ich kann per E-Mail kündigen” – Falsch. Die Schriftform erfordert eine eigenhändige Unterschrift auf Papier.

Mythos: “Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Versanddatum” – Nein, entscheidend ist der Zugang beim Vermieter, nicht das Absenden.

Mythos: “Ich muss einen Nachmieter stellen” – Das müssen Sie nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund. Ihr Vermieter muss einen vorgeschlagenen Nachmieter aber nicht akzeptieren.

Sonderkündigungsrechte nutzen

In bestimmten Fällen können Sie den Mietvertrag auch außerordentlich kündigen, zum Beispiel bei erheblichen Mängeln der Wohnung oder bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung. Hier gelten andere Fristen und Voraussetzungen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich die Kündigung zu spät abschicke? Dann verschiebt sich Ihr Auszugstermin um einen weiteren Monat, und Sie zahlen entsprechend länger Miete.

Kann mein Vermieter die Kündigung ablehnen? Nein, als Mieter haben Sie das Recht zur ordentlichen Kündigung. Der Vermieter muss diese akzeptieren.

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben? Nein, bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie keinen Grund nennen.

Mit der richtigen Vorlage und der Beachtung aller Fristen steht Ihrem Umzug nichts mehr im Weg. Bereiten Sie das Kündigungsschreiben sorgfältig vor, verschicken Sie es rechtzeitig per Einschreiben, und Sie vermeiden unnötige Komplikationen.